Archiv der Kategorie: Gesundheitsprodukte

Superfood – was ist dran und wie wirkt es auf den Körper?

Mehr Energie, bessere Konzentration und ein stärkeres Immunsystem?

Das hört sich doch gut an, oder?

Superfood ist ein Markenbegriff, der bereits seit Anfang des 20. Jahrhunderts genutzt wird. Er beschreibt Lebensmittel, die positive Auswirkungen auf die Gesundheit haben.

Doch wieso sind diese Nahrungsmittel so „super“ und was bewirken sie tatsächlich in unserem Körper? Wir haben hier 5 Superfoods unter die Lupe genommen.

Heidelbeere

Heidelbeeren sind große Vitamin C- und Vitamin E-Lieferanten. Die kleinen Beeren haben einen antioxidantischen Effekt und reduzieren somit Zellschäden.

Mit ihrem Gehalt an Folsäure, Eisen und Zink wirken sie sogar dem Alterungsprozess der Haut entgegen.

Sie sind echte Entzündungshemmer, da sie keimtötend sind und schützen auf diese Weise vor Erkältungen. Diese Powerbeeren wirken dank ihrer Gerbstoffe (Tannine) gefäßstabilisierend und schützen Sie vor Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Papaya

Den Kernen der Papaya wird der Schutz vor bakterieller Entzündung und sogar eine leberreinigende Wirkung nachgesagt.

Die Frucht hilft Ihrem Körper gegen Magen-Darm-Beschwerden und Verstopfung. Denn in ihrem nährstoffgeladenen Fruchtfleisch befindet sich das proteinspaltende Enzym Papain. Dieses bringt Ihre Verdauung in Schwung.

Grünkohl

Der Grünkohl ist mit seinem hohen Gehalt an Vitaminen und Mineralien eine richtige Nährstoffbombe. Er dient als Eisen- und Omega-Fettsäuren-Lieferant und übernimmt auf diese Weise Ihren Zellschutz.

Sein hoher Calcium-Gehalt ist gut für die Zähne und stärkt zudem die Knochen. Des Weiteren verfügt er als Immunsystemstärker über einen hohen Vitamin C-Gehalt und unterstützt zusätzlich die Sehkraft mit seinem Vitamin A.

Wenn Sie eine sanfte Entwässerung des Körpers anstreben, ist Grünkohl eine sehr gute Wahl.

Blütenpollen

Die von fleißigen Bienen produzierten Blütenpollen entstehen aus Blütenstaub und werden von ihnen mit Nektar und Enzymen angereichert.

Die entstandenen Körnchen enthalten unter anderem Vitamine, Mineralien, Enzyme und essenzielle Aminosäuren. Wenn Sie Ihr Immunsystem stärken und Ihre Vitalität steigern wollen, ist es ratsam sich Blütenpollen zu kaufen.

Die kleinen Kügelchen können Asthma und Allergiesymptome bekämpfen.

Zudem regen sie mit ihrem Biotin- und Zinkgehalt sogar das Haarwachstum an.

Ingwer

Der Ingwer, auch als Wunderwurzel bezeichnet, verfügt über eine üppige Palette gesundheitsfördernder Eigenschaften.

Auf der einen Seite hilft er gegen Übelkeit und Schmerzen. Auf der anderen Seite hat er sich als blutverdünnend und gefäßerweiternd bezüglich der Blutbahnen bewährt.

Er agiert entzündungshemmend, reguliert den Blutzucker und unterstützt Sie stoffwechselaktivierend beim Abnehmen.

So ernährt man sich gesund

Bei einer gesunden Ernährung gibt es im Internet zahlreiche Tipps. Allerdings haben die meisten Menschen wenig Zeit sich mit den wichtigsten Regeln einer gesunden Ernährung auseinanderzusetzen. Dieser Beitrag zeigt die wichtigsten Fakten zu einer gesunden Ernährung auf. Vielbeschäftigte Menschen sollten sich diese Informationen durchlesen damit sie sich schon kurze Zeit danach gesund ernähren können.

Eine gesunde Ernährung setzt voraus dass man offen und motiviert ist Veränderungen an seinen Essgewohnheiten vorzunehmen. Dies kann beispielsweise sein, dass man weniger Glucose beim Kochen verwendet. Es kann weiterhin sein, dass man sich mehr bewegt und gleichzeitig weniger draußen isst.

Nur essen wenn man hungrig ist

Bei einer gesunden Ernährung sollte man nur essen, wenn man hungrig ist. Mit dem Essen sollte man weiterhin aufhören, wenn man satt ist. Am besten ist es, wenn man auf seinen Magen hört. Schließlich sollte man nicht weiter essen nur weil etwas gut schmeckt. Empfehlenswert ist es, wenn man im Vorfeld kleine Portionen zubereitet.

Sich Zeit beim Essen nehmen

Grundsätzlich sollte man langsam essen. Sofern man es eilig hat, sollte man nur einige Bissen essen. Auf eine Hauptmahlzeit sollte man verzichten. Wenn alle wichtigen Dinge erledigt sind, kann man sich Zeit beim Essen nehmen. Zeit beim Essen sollte man sich auch nehmen, wenn man unterwegs ist.

Frühstück essen?

Morgens sollte man sich auf keinen Fall zum Frühstück zwingen. Wenn man morgens keinen Hunger hat, verzichtet man auf sein Frühstück. Wenn man weiß, dass man erst gegen 10 Uhr etwas essen will, bereitet man sich im Vorfeld eine kleine Mahlzeit vor und nimmt sie mit. Dadurch vermeidet man draußen zu essen.

Nicht später als 18 Uhr essen

Wenn man nach 18 Uhr isst, wird das Verdauungssystem belastet. Dadurch bleibt das Essen länger im Magen und die Schlafqualität wird verschlechtert. Weiterhin verhindert man, dass sich Fett anbaut. Diejenigen, die gesund leben und weniger Fett am Körper haben, essen vor 18 Uhr. Auf diese Weise können Stoffe vor dem Schlafengehen aus dem Körper ausgeschieden werden.

Viel trinken

Viel trinken gehört ebenfalls zu einer gesunden Ernährung dazu. Hier ist es wichtig, dass man auf Wasser und ungesüßte Tees setzt. Das Trinken morgens hilft den Kopf klar zu bekommen. Weiterhin wird der Metabolismus in Gang gesetzt und Stoffe werden besser aus dem Körper ausgeschieden.

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Bei Erwachsenen ist es mittlerweile zu einem Normalzustand geworden, die Vitamine aus dem Glas zu nehmen. Ebenso ist die Einnahme von mehreren Kapseln täglich zur Normalität geworden, um der eigenen Gesundheit einen Dienst zu erweisen. Vor allem Vitamine und Mineralstoffe werden bei Erwachsenen in täglicher Form benutzt. Der Preis für diese Produkte ist gerade in der Basiskategorie massiv gesunken. Da uns allen das Thema Gesundheit sehr wichtig ist, entscheidet sich bereits sehr früh, ob wir im Alter gesund und glücklich oder arm und krank sein werden. Dieser Gedanke überträgt sich natürlich auch auf die Erziehung der eigenen Kinder. Gerade das Thema Sicherheit wird aufgrund jüngst verkommener Artikel wieder zu einem wahren TOP-Thema. Auch wenn man bei Kindern eher vorsichtig mit der Gabe von Nahrungsergänzungsmitteln ist, wird man auch im lokalen Supermarkt auf unterschiedliche Substanzen aufmerksam gemacht. Es ist ein Urteil nach verschiedenen Kriterien bei der Einnahme der Produkte vorzunehmen. Ein heiß begehrtes Gut in den letzten Jahren waren die sogenannten Probiotika, welche zum Beispiel in verschiedenen Joghurts zu finden waren. Gerade die umfangreiche Welt der Nahrungsergänzungsmittel verspricht ein heißes Geschäft für die Hersteller zu sein. Es stellt sich die Frage, ob auch Probiotika für Kinder gesund sind oder doch eher nur den Erwachsenen vorenthalten sind.

Welche Vorteile bringen Probiotika generell?

Grundsätzlich gibt es bei der Einnahme von Probiotika keine nachgewiesenen negativen Auswirkungen auf den Körper. Kinder haben noch eine sehr sensible Verdauung. Deshalb können Probiotika in erhöhter Form nicht angeraten werden, weil die Verdauungssysteme bei einem kleinen Kind ohnedies viel stärker sind als beim Erwachsenen. Es spricht also grundsätzlich nichts dagegen, auch Kindern Produkte mit Probiotika zu geben, allerdings sollte man viel stärker auf den Grad der Dosierung achten. Werden diese Regeln eingehalten, besteht keine Gefahr.

Was versteht man unter dem Begriff der Probiotika?

Es handelt sich streng genommen um Bakterien, welche die Verdauung anregen sollten. Wer sich etwas näher im Internet umhört, wird schnell bemerken, dass der Begriff der Bakterien grundsätzlich negativ behaftet ist. Dennoch bilden die Probiotika eine solide Ausnahme, weil sie förderlich für die Verdauung sind. Gerade aus diesem Aspekt lässt sich auch die Frage beantworten, ob die Probiotika auch gesund für ihr Kind sind.

Die Notwendigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln

Der Markt ist mittlerweile von Nahrungsergänzungsmitteln überschwemmt. Einige davon versprechen das Wunder auf Erden. Wer nicht tief genug in dieser Materie drin ist wird das meistens glauben, was versprochen wird. Nahrungsergänzungsmittel gibt es mittlerweile für jeden Anwendungsbereich. Gelenke, Proteine, Fat Burner, Kohlenhydrate Stopper, Verdauung, Vitamine und noch viele mehr. Viele nehmen diese Nahrungsergänzungsmittel in der Hoffnung, dass sie sofort Muskeln aufbauen oder abnehmen, was natürlich völliger quatsch ist. Die meisten beschäftigen sich viel zu wenig mit den Grundlagen der Nahrungsergänzungsmittel und die enthaltenen Inhaltsstoffe. Bei Bedarf und der richtigen Anwendung können diese nämlich durchaus hilfreich und unterstützend sein.

Welche Nahrungsergänzungsmittel gibt es?

Nahrungsergänzungsmittel gibt es wie Sand am Meer. Um alle aufzuzählen müsste ein ganzes Buch geschrieben werden, weshalb es hier nur die um beliebtesten / wichtigsten geht.

Proteinpulver

Proteinpulver, auch als Eiweißpulver oder Whey bekannt ist vor allem bei Sportlern beliebt. Proteine sind der wichtigste Makronährstoff, wenn es um den Aufbau von Muskeln geht. Zugenommene Proteine werden in kleine Teile zersetzt und in einem Aminosäurespeicher aufbewahrt, auf welchen bei Bedarf vom Körper zugegriffen wird. Ein Mensch, der regelmäßig Sport treibt sollte ca. 1,5g bis 2g Eiweiß pro Kilogramm Körpergewicht zu sich nehmen. Eine männliche Person mit 75kg KG sollte also zwischen 112 und 150 Gramm Eiweiß zu sich nehmen. Eiweiß kann man aus etlichen Quellen, wie Fleisch, Fisch, Quark und Hülsenfrüchten zu sich nehmen. Proteinpulver soll dieses lediglich unterstützen, wenn man merkt, dass man an einem Tag durch natürlichen Wege diesen Wert nicht erreicht. Keinesfalls sollte man dieses Pulver nur zu sich nehmen, um damit den ganzen Bedarf abzudecken.

Vitamin D3

Vitamin D3 ist ein fettlösliches Vitamin, welches durch die Sonneneinstrahlung produziert wird. Über 80 % der Männer und über 90 % der Frauen haben einen Vitamin D3 Mangel. Gerade in den Wintermonaten ist in Deutschland nicht genügend Sonne, damit der Körper aus dem eigenen Cholesterin genügend Vitamin D3 produzieren kann. Dieses Vitamin als Nahrungsergänzungsmittel zu sich zu nehmen ist daher sehr ratsam. Zwar befindet sich dieses Vitamin auch in Eiern und Fisch, aber nur in einer so geringen Konzentration, dass man gar nicht so viel Essen könnte, um den Vitaminhaushalt aufzuladen. Vitamin D3 ist gut für die Knochen, sowie das Kardiovaskuläre System. Weiterhin beugt es einigen Krankheiten, wie Asthma, Bluthochdruck, Karies, Diabetes und noch vieles mehr vor.

Fischöl

Fischöl gehört zu den Fetten. Der Makronährstoff, welcher die meisten Kalorien pro Gramm aufweist. Für die meisten Menschen sind Fette böse, doch Fette sind ein lebenswichtiger Nährstoff. Dabei muss nur zwischen guten Fetten (Fisch, Öl) und weniger guten Fetten (Käse, Pizza) unterschieden werden. Fischöl bzw. Omega 3 kommt hauptsächlich in Fisch vor. Wird dieser regelmäßig verzehrt ist kein Ersatz nötig. Doch wer Beispielsweise keinen Fisch mag oder isst, für den ist es ratsam sich dieses gesunde Fett ab und zu mit Hilfe von Nahrungsergänzungsmitteln zu sich zu nehmen.

Nahrungsergänzungsmittel haben teilweise, auch durch die Medien, einen viel zu schlechten Ruf. Wer sich damit auskennt und weiß, warum und wann er sie benötigt, kann viel Gutes damit tun. Notwendig ist keines dieser Mittel, doch an manchen Tagen können sie die Ernährung unterstützen und einem bei der gesunden Lebensweise helfen.

Verbandkästen und Erste-Hilfe-Material

Erste-Hilfe-Ausrüstung in Kraftfahrzeugen und Betrieben

Allgemeine Grundlagen

Die Bereithaltung von Verbandkästen (bzw. standardsprachlich Verbandskästen) und Erste-Hilfe-Material bzw. Erste-Hilfe-Ausstattung nach Art und Anzahl wird mit den jeweiligen Verordnungen, welche im entsprechenden Bereich Anwendung finden, vorgeschrieben. Dies sind im Bereich des Straßenverkehrs die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO, § 35h: Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen)[1] und im Bereich der Arbeitsstätten die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV, § 39: Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe)[2] sowie die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (BG-Vorschrift A1, § 25 Abs. 2)[3]. Die inhaltliche Ausstattung von Verbandkästen, Verbandtaschen und Sanitätstaschen (zum Teil auch das Behältnis in Verbindung mit dessen Inhalt) wird als „Erste-Hilfe-Material“ bezeichnet und durch die entsprechenden DIN-Normen standardisiert, welche vom Deutschen Institut für Normung e.V. (www.din.de) herausgegeben werden.

Bereithaltung von Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen

Welches Erste-Hilfe-Material in Kraftfahrzeugen mitzuführen ist, regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Gemäß § 35h muss das Erste-Hilfe-Material, welches in den dort beschriebenen Kraftfahrzeugen mitzuführen ist, nach Art, Menge und Beschaffenheit mindestens dem Normblatt DIN 13164 entsprechen. Das Erste-Hilfe-Material muss dabei in einem Behältnis verpackt sein, das dazu geeignet ist, den Inhalt ausreichend vor Feuchtigkeit und Verunreinigung zu schützen. In Personenkraftwagen (PKW) ist daher innerhalb Deutschlands mindestens ein entsprechendes Behältnis mit einer Füllung nach DIN 13164 (z.B. KFZ-Verbandkasten bzw. Verbandkasten B) mitzuführen. In Kraftomnibussen muss nicht nur das mitgeführte Erst-Hilfe-Material der DIN 13164 entsprechen, sondern auch das Behältnis, in welchem das Material verpackt ist. Darüber hinaus ist für Kraftomnibusse die Anzahl der im Fahrzeug mitzuführenden Verbandkästen (nämlich 1 Verbandkasten bei bis zu 22 Fahrgastplätzen und 2 Verbandkästen bei mehr als 22 Fahrgastplätzen) vorgeschrieben. Ebenso schreibt § 35h der StVZO die Unterbringung der Verbandkästen in Kraftomnibussen vor: Diese müssen in den dafür vorgesehenen Stellen untergebracht sein, welche deutlich zu kennzeichnen sind. Ausgenommen von der Pflicht zur Mitführung von Erste-Hilfe-Material sind bislang Krafträder. Im Falle der Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Krafträdern sollte dieses der DIN 13167 entsprechen.

Bereithaltung von Erste-Hilfe-Material in Betrieben

Gemäß der BG-Vorschrift (BGV) A1 §24 ist es Aufgabe des Unternehmers, die erforderlichen Einrichtungen und Mittel zur Ersten Hilfe im Betrieb bereitzustellen. Darüber hinaus hat der Unternehmer gemäß § 25 Abs. 2 der BGV A1 dafür zu sorgen, „[…] dass das Erste-Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird.“ In welcher Menge und Art genau dieses Erste-Hilfe-Material bereitzustellen ist, wird aber weder durch die BGV/GUV-V A1 noch durch die ArbStättV vorgegeben. Jedoch existieren zur Erste-Hilfe-Ausstattung in Betrieben Richtlinien, welche jeweils in der BG- und GUV- Regel (BGR und GUV-R) A1, Kapitel 4.7.2 beschrieben sind.

Für Betriebe geeignetes Erste-Hilfe-Material

Als von Art her geeignetes Erste-Hilfe-Material für Betriebe werden gemäß BGR und GUV-R A1, Kapitel 4.7.2, grundsätzlich der kleine Verbandkasten nach DIN 13157 (Verbandkasten C) sowie der große Betriebsverbandkasten nach DIN 13169 (Verbandkasten E) empfohlen. Die folgenden Richtwerte geben die Art und Anzahl der vorzuhaltenden Verbandkästen in Abhängigkeit von der Anzahl der in einem Betrieb versicherungspflichtig Beschäftigten sowie von der Art des Betriebes an. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben mit einer Anzahl von 1-50 Versicherten soll mindestens 1 kleiner Verbandkasten vorgehalten werden. Ab 51 bis 300 Versicherten soll mindestens 1 großer Verbandkasten bereitgehalten werden. An Stelle eines großen Verbandkastens können hier auch 2 kleine Verbandkästen verwendet werden. Ab 301 Versicherten sollen mindestens 2 große Verbandkästen vorgehalten werden und darüber hinaus jeweils ein zusätzlicher großer Verbandkasten pro 300 weitere Versicherte. In herstellenden, verarbeitenden und mit diesen vergleichbaren Betrieben soll bei einer Anzahl von 1-20 Versicherten mindestens 1 kleiner Verbandkasten und ab einer Anzahl von 21-100 Versicherten ein großer Verbandkasten vorgehalten werden. Ab 101 Versicherten sollen mindestens 2 große Verbandkästen vorgehalten werden und darüber hinaus jeweils ein zusätzlicher großer Verbandkasten pro 100 weitere Versicherte. Auf Baustellen oder in baustellenähnlichen Einrichtungen soll bei einer Anzahl von 1-10 Versicherten mindestens 1 kleiner Verbandkasten und ab einer Anzahl von 11-50 Versicherten ein großer Verbandkasten vorgehalten werden. Ab 51 Versicherten sollen mindestens 2 große Verbandkästen vorgehalten werden und darüber hinaus jeweils ein zusätzlicher großer Verbandkasten pro 50 weitere Versicherte. Für betriebliche Tätigkeiten in Fahrzeugen (z.B. Außendienst, Einsatzfahrzeuge) kann an Stelle des kleinen Verbandkasten nach DIN 13157 auch der KFZ-Verbandkasten nach DIN 13164 verwendet werden.

Aufbewahrung von Erste-Hilfe-Material in Betrieben

Die Aufbewahrungsorte für das Erste-Hilfe-Material in Betrieben sollen unter Berücksichtigung der Gefahren- bzw. Unfallschwerpunkte und den räumlichen Strukturen des Betriebes ausgewählt werden. Grundsätzlich gilt, dass das Erste-Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich und in geeigneten Behältnissen, welche das Material gegen Verunreinigung, Feuchtigkeit und schädliche Temperaturen schützen, untergebracht sein muss. Die einzelnen Verbandkästen sollen hierbei so im Betrieb verteilt sein, dass sie von ständigen Arbeitsplätzen jeweils höchstens 100 m Wegstrecke oder höchstens ein Stockwerk entfernt sind. Zudem müssen die Aufbewahrungsorte des Erste-Hilfe-Materials und die Erste-Hilfe-Einrichtungen entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz“ (BGV/GUV-V A8)[4] gekennzeichnet sein. Eine bildliche Darstellung dieser Kennzeichen befindet sich in der Anlage 2 der BGV/GUV-V A8 unter Punkt 4.2 „Rettungszeichen für Erste-Hilfe-Einrichtungen“. Darüber hinaus sind die Versicherten und die Ersthelfer hinsichtlich der Bedeutung dieser Kennzeichnen zu unterweisen.

Quellennachweise

[1] Bundesministerium der Justiz / juris GmbH: Gesetze im Internet: Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) § 35h.

[2] Bundesministerium der Justiz / juris GmbH: Gesetze im Internet: Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV).

[3] Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe: BGV A1.

[4] Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV): Regelwerk Sicherheit & Gesundheitsschutz, GUV-V A8.

Besser leben mit Naturkosmetik

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Heutzutage sind in all unseren Cremes, Shampoos und Duschgelen viele chemische Stoffe enthalten wie Parabene oder Silikone. Die Silikone in Shampoos legen sich wie eine Schutzschicht um die Haare und lassen sie gesünder wirken. Doch eigentlich ist das Gegenteil der Fall: Durch die Silikone gelangen keine Wirkstoffe, die das Haar pflegen, an das Haar, da sie die Schutzschicht nicht durchdringen können. Damit das nicht passiert, sollte man auf Shampoos, die Silikone beinhalten, dringend verzichten. Viel besser sind da Naturshampoos, die durch wertvolle Inhaltsstoffe wie Kräuter das Haar auf natürliche Weise stärken als auch pflegen. Hier erfahren Sie alles weitere dazu.

Bei Menschen mit beanspruchten Haaren und trockener Kopfhaut empfiehlt es sich, auf qualitativ hochwertige Pflegemittel zurückzugreifen. Gerade bei trockener Kopfhaut und Schuppen ist es wichtig, die Haare nicht allzu oft zu waschen, um sie nicht unnötig zu strapazieren. Wenn sie dann gewaschen werden, sollte man dies nur sehr vorsichtig machen und mit einem Naturshampoo, das natürliche Wirkstoffe besitzt. Die verschiedenen Bergkräuter sorgen zudem für stärkere Haarwurzeln und wirken Haarausfall entgegen. Man muss seinen geliebten Haaren keine chemischen Stoffe zuführen, sondern kann auf Kräuter zurückgreifen, die schon fast im eigenen Garten wachsen. Schafgarbe, Salbei und Brennnessel sind nur ein paar der Pflanzen, die in dem Shampoo zu finden sind und durch ihre positiven Eigenschaften die Haarstruktur nachhaltig verbessern.

Auch für die Haut ist es wichtig, diese zu pflegen. In den industriell hergestellten Cremes ist fast immer Glycerin enthalten, das für die Feuchtigkeit auf der Haut sorgen soll. Doch besonders im Winter sorgt es leider dafür, dass der Haut Feuchtigkeit entzogen wird, anstatt sie ihr zu geben. Malven- und Olivenöl hilft der Haut auf natürliche Weise ihre Feuchtigkeit zu bewahren und schützt vor dem Austrocknen. Honig wirkt außerdem natürlich gegen Entzündungen. Um der Hautalterung entgegen zu wirken und sie vor Sonneneinstrahlung zu schützen, ist es wichtig, sich jeden Tag mit der richtigen Creme einzucremen. Menschen, die zu fettiger Haut neigen, sollten besonders auf ölhaltige Cremes verzichten, da diese die Haut noch fettiger macht. Bevor man eine Creme kauft, sollte man sich daher beraten lassen und sich informieren, damit die Haut keine Schäden davon trägt.

Bei Krankheitsfällen kann man ebenfalls auf den Gebrauch von chemisch hergestellten Arzneien verzichten. Viele schwören auf die Benutzung von ätherischen Ölen wie Alantöl. Alantöl besitzt viele gute Eigenschaften, die gegen Symptome wie Husten oder Durchfall angewendet werden können. Bei der Anwendung wird nur ein Tropfen vernebelt, der schon wahre Wunder bewirken kann. Zudem hat das Öl eine beruhigende Wirkung und kann bei Depressionen sowie Angstzuständen eingesetzt werden.

Health Management beginnt schon bei der Arbeit

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Gesundheitsprodukte

Herleitung (Versuch) einer Definition für Gesundheitsprodukte

Da es noch keine einschlägige und anerkannte Definition der Gesundheitsprodukte gibt, soll nachfolgend dargestellt werden, was unter der Bezeichnung Gesundheitsprodukte (synonym: Gesundheitsartikel) verstanden werden kann.

Es existieren bereits verbindliche Klassifikationen bzw. Beschreibungen für Arzneimittel, Hilfsmittel, Heilmittel und Medizinprodukte (Heilmittel-Richtlinien auf Basis des §92 Abs. 1; Richtlinie 93/42/EWG – Medizinprodukte): Heilmittel umfassen therapeutische Dienstleistungen. Hilfsmittel sind Gegenstände, die den Erfolg einer Krankenbehandlung sichern oder Behinderungen vorbeugen oder diese ausgleichen sollen (vgl. §33 SGB V). Arzneimittel und Medizinprodukte sind unter anderem zur Behandlung und Linderung von Krankheiten bestimmt.

Im Gegensatz zu Arznei-, Hilfs-, und Heilmitteln sowie zu Medizinprodukten, die überwiegend im Rahmen von Therapien oder Rehabilitationen zum Einsatz kommen, sind daher Gesundheitsprodukte keine Gegenstände oder Dienstleistungen, die dazu geeignet sind Krankheiten zu behandeln oder Behinderungen auszugleichen.

Gesundheitsprodukte bzw. Gesundheitsartikel sind (gemäß engem Definitionsvorschlag) vielmehr Gegenstände, die dazu geeignet sein sollten, die Gesundheit des Individuums zu stärken bzw. im Sinne einer Prävention Krankheiten vorzubeugen.

Allerdings lassen sich nicht immer für alle erhältlichen sogenannten Gesundheitsprodukte auch gesundheitsfördernde oder präventive Eigenschaften nachweisen, weshalb eine eindeutige Abgrenzung nur zu „nicht gesundheitsschädlichen“ Produkten möglich sein dürfte. Inzwischen befinden sich jedoch zahlreiche Gesundheitsprodukte auf dem Markt, welche durch entsprechende Selbsthilfe-Organisationen und/oder Qualitätssicherungsstellen aufgrund nachgewiesener, gesundheitsfördernder Eigenschaften -auch in Verbindung mit einer gegebenen Produktsicherheit- zertifiziert wurden. Ein absolutes Tabu sollte jedoch grundsätzlich die Beschreibung von Gesundheitsprodukten mit Werbeaussagen zur Krankheitslinderung darstellen, wie sie z.B. bereits per Gesetz für Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland verboten sind (vgl. LFBG §12 – Verbot der krankheitsbezogenen Werbung [BRD] o.a. Health-Claims-Verordnung [EG]).

Als „Gesundheitsprodukte“ können daher (gemäß erweitertem Definitionsvorschlag) Artikel bezeichnet werden, die sich unterstützend in den Handlungsfeldern „Bewegung“, „Entspannung“ und „Ernährung“ zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention (vor allem in der Primärprävention) einsetzen lassen. Eine deutlichere Abgrenzung lässt sich in Bezug auf die Finanzierung von Gesundheitsprodukten herleiten: während die meisten Arznei-, Hilfs-, Heilmittel und Medizinprodukte zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können, erfolgt der Absatz von Gesundheitsprodukten vorrangig auf dem „zweiten Gesundheitsmarkt“, d.h. der Erwerb erfolgt über eine Finanzierung mit privaten Mitteln des Verbrauchers. Unter Berücksichtigung der oben angeführten Aspekte lassen sich beispielhaft Artikel wie Sitzbälle, Sitzkeile (Keilkissen), Ballkissen, Fitnessbänder, Massagebälle o.ä. als „Gesundheitsprodukte“ oder alternativ auch als „Wellnessprodukte“ bezeichnen, sofern diese nicht überwiegend als Therapiehilfsmittel eingesetzt werden.

Quellen:
Richtlinien über die Verordnung von Heilmitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Rahmenrichtlinie):
http://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/12/ (gesichtet am 14.07.2010)

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch §33:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html (gesichtet am 14.07.2010)

Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31993L0042:DE:HTML (gesichtet am 14.07.2010)

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFBG) §12:
http://www.gesetze-im-internet.de/lfgb/__12.html (gesichtet am 14.07.2010)