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Terminhinweis: Erste-Hilfe-Kurs in Bodenwerder

Am Samstag, dem 12.03.2022, bieten wir die nächste öffentliche Ausbildung in Erster Hilfe im Umfang von 9 Unterrichtseinheiten (UE) gemäß § 19 FeV für Fahrschüler und gem. DGUV Vorschrift 1 für betriebliche Ersthelfer, Feuerwehrleute, Jugend-, Übungs-, Schießsportleiterleiter und andere Interessierte in 37619 Bodenwerder (Landkreis Holzminden) an. IMG_2223

Lehrgangsbeginn ist um 08:30 Uhr, Lehrgangsende um 16:00 Uhr. Die Teilnahmegebühr beträgt 35,00 Euro für Selbstzahler (für betriebliche Ersthelfer kostenlos, wenn uns vorab vom Arbeitgeber das BG-Anmeldeformular zugesandt wird).

Die durch uns bei erfolgreicher Teilnahme ausgestellte Bescheinigung wird von den Fahrerlaubnisbehörden, Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannt.

Anfragen / Anmeldungen können telefonisch oder per E-Mail (siehe Impressum) erfolgen. Weitere Termine finden Sie in der Rubrik „Termine für Erste-Hilfe-Kurse„.

Neuordnung der Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe

Bisher umfassten die Erste-Hilfe-Lehrgänge 16 Unterrichtseinheiten (UE) (2 Lehrgangstage) und die Kurse „Fortbildung in Erster Hilfe“ sowie „Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Fahrerlaubnisanwärter (LSM)“ jeweils 8 UE (einen Kurstag).

Der zeitliche Umfang und die inhaltliche Gestaltung dieser Kurse wurde mit Wirkung ab dem 01.04.2015 auf Veranlassung der Unfallversicherungsträger im Einvernehmen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe novelliert: Die bisherigen Kurse in LSM und Erster Hilfe (EH) inklusive der EH-Fortbildung wurden ausnahmslos durch einen einheitlichen Erste-Hilfe-Lehrgang im Umfang von nunmehr 9 UE ersetzt. Hierdurch lassen sich diese Lehrgänge jetzt innerhalb eines Tages durchführen.

Das Ziel der Revision dieser Ausbildungen ist u.a. die Vereinfachung von Ausbildungsinhalten durch den Wegfall von überflüssigen Informationen sowie eine didaktische Verbesserung – die praktischen Anteile der Aus- und Fortbildungen werden nun in den Vordergund gerückt.

Die Fortbildung in der Ersten Hilfe muss bei betrieblichen Ersthelfern alle zwei Jahre erneuert werden.