Neuordnung der Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe

Bisher umfassten die Erste-Hilfe-Lehrgänge 16 Unterrichtseinheiten (UE) (2 Lehrgangstage) und die Kurse „Fortbildung in Erster Hilfe“ sowie „Lebensrettende Sofortmaßnahmen für Fahrerlaubnisanwärter (LSM)“ jeweils 8 UE (einen Kurstag).

Der zeitliche Umfang und die inhaltliche Gestaltung dieser Kurse wurde mit Wirkung ab dem 01.04.2015 auf Veranlassung der Unfallversicherungsträger im Einvernehmen mit der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe novelliert: Die bisherigen Kurse in LSM und Erster Hilfe (EH) inklusive der EH-Fortbildung wurden ausnahmslos durch einen einheitlichen Erste-Hilfe-Lehrgang im Umfang von nunmehr 9 UE ersetzt. Hierdurch lassen sich diese Lehrgänge jetzt innerhalb eines Tages durchführen.

Das Ziel der Revision dieser Ausbildungen ist u.a. die Vereinfachung von Ausbildungsinhalten durch den Wegfall von überflüssigen Informationen sowie eine didaktische Verbesserung – die praktischen Anteile der Aus- und Fortbildungen werden nun in den Vordergund gerückt.

Die Fortbildung in der Ersten Hilfe muss bei betrieblichen Ersthelfern alle zwei Jahre erneuert werden.

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