Zur Begrifflichkeit von „Managed Care“ (bzw. „Managed Health Care“) existieren bisher keine eindeutigen, anerkannten Definitionen (vgl. Haubrock/Hagmann/Nerlinger 2000, S. 22). Das aus dem amerikanischen Raum stammende Modell von Managed Care als besondere, integrative und umfassende Versorgungsform kann jedoch als Überbegriff für verschiedene Organisations- und Finanzierungsmodelle im Gesundheitswesen verstanden werden. Diese Modelle haben gemeinsam zum Ziel, durch entsprechende Steuerungsmaßnahmen den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu managen und die Kosten von Gesundheitsleistungen zu senken sowie deren Qualität und Effizienz zu optimieren (vgl. ebd.). Zu den möglichen Versorgungsformen im Rahmen von Managed Care gehören z.B. das indikations- und populationsbezogene Disease Management, das Case Management (Fallmanagement), sowie die integrierte Versorgung mit indikationsübergreifender und populationsbezogener Ausrichtung (Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2007, S. 30). Die Besonderheit des Managed-Care-Ansatzes beruht auf einer Zusammenlegung von Leistungs- und Finanzierungsverantwortung innerhalb der Managed-Care-Organisationen sowie der Aufhebung der sektoralen Trennung der Leistungserbringer (vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2009, S. 143f). Durch die für Managed Care typische Zusammenfassung von Leistungserbringung und Leistungsfinanzierung innerhalb einer Organisation kann einerseits die sogenannte angebotsinduzierte Nachfrage reduziert und andererseits die präventive Ausrichtung der Gesundheitsvorsorge und die Effizienz von Gesundheitsleistungen gefördert werden (vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2009, S. 137f). Jedoch konnte der SVR mittels einem eigens durchgeführten systematischen Review weder einen eindeutig positiven noch einen negativen Einfluss von Managed Care auf die Qualität der Versorgung nachweisen; lediglich für speziell auf bestimmte Bevölkerungs- oder Versichertengruppen ausgerichtete Managed-Care-Programme wies er Erfolge nach (vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2009, S. 140). In seinem Gutachten „Kooperation und Verantwortung“ verglich der SVR (2007, S. 30ff) besondere Versorgungsformen bezüglich ihrer Managed-Care-Elemente. Einen sektorenübergreifenden und zugleich interdisziplinär-fachübergreifenden Ansatz weisen nach diesem Vergleich lediglich die Modellvorhaben nach §§ 63-65 SGB V, die integrierten Versorgungsformen nach § 140a-d SGB V und die strukturierten Behandlungsprogramme nach § 137f-g SGB V auf (vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen 2009, S. 126).
Quellenangaben
Haubrock, M., Hagmann, H., Nerlinger, T. (2000): Managed Care. Integrierte Versorgungsformen. Bern: Verlag Hans Huber.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2007): Kooperation und Verantwortung. Voraussetzungen einer zielorientierten Gesundheitsversorgung. Gutachten 2007. Kurzfassung.
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (2009): Koordination und Integration – Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens. Sondergutachten 2009, Kurzfassung.
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