Aufgrund der durch das Corona-Virus bedingten epidemischen Lage wurden Präsenzunterrichte zeitweise verboten oder stark eingeschränkt. Dies betraf auch Erste-Hilfe-Schulungen, die dem Erwerb von Fahrerlaubnissen dienen. Aus diesem Grund erhielten wir vermehrt Anfragen, ob wir auch Erste-Hilfe-Schulungen online durchführen.
Online-Erste-Hilfe-Schulungen werden amtlich nicht anerkannt
Erste-Hilfe-Schulungen für Bewerber um eine Fahrerlaubnis gemäß § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung und für betriebliche Ersthelfende gemäß DGUV Vorschrift 1 müssen neben theoretischem Unterricht auch praktische Übungen enthalten und dürfen nur von hierzu ermächtigten Stellen durchgeführt werden. Abweichungen hiervon sind auch während der Epidemie nicht zulässig, da die Schulungsinhalte durch bundesweit einheitliche Vorgaben festgeschrieben sind.
Bescheinigungen über Schulungen in Erster Hilfe, die ausschließlich online durchgeführt wurden, entsprechen daher nicht den gesetzlichen Vorschriften für die Zulassung von Personen im Straßenverkehr und der betrieblichen Ersten Hilfe.
Aus diesen Gründen bieten wir als ermächtigte Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe unsere anerkannten Erste-Hilfe-Schulungen ausschließlich in Präsenzform (9 Unterrichtseinheiten) an.
Online-Schulung in Erster Hilfe als Auffrischung
Sofern Wissen über Erste-Hilfe-Maßnahmen für sonstige Zwecke benötigt wird (z. B. Erste-Hilfe-Auffrischung für den privaten Bereich oder im Rahmen sonstiger beruflicher Fortbildungen), können wir jedoch spezielle, für unsere Kunden konzipierte, Online-Schulungen in Erster Hilfe anbieten.