Erste Hilfe im Rahmen der Truppmannausbildung (Feuerwehr)

Die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren wird durch die Feuerwehr-Dienstvorschrift 2 (FwDV 2) geregelt. Gemäß der FwDV 2 aus dem Jahr 2012 gehört eine (16-stündige) Erste-Hilfe-Ausbildung, in deren Rahmen auch „feuerwehrspezifische Belange“ berücksichtigt werden sollen, zu den Ausbildungsinhalten der Truppmannausbildung Teil 1 (Grundausbildungslehrgang / TM1). Für den TM1 in Niedersachsen gilt: Die Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang für die Truppmannausbildung darf gemäß des Runderlasses des Niedersächsischen Minsteriums für Inneres und Sport vom 10.09.2012 (B23-13221/2.1) „zu Beginn des TM1-Lehrgangs nicht älter als drei Jahre sein“. Die Angabe zum Umfang von 16 Ausbildungsstunden für die Erste Hilfe im TM1 wurde mit dem Runderlass des Ministeriums vom 02.03.2015 (36-13221/2.1) gestrichen (siehe Niedersächsisches Ministerialblatt Nummer 16 vom 29.04.2015).

Die Firma SÜSSMUTH Gesundheits- und Notfallmanagement e.K. aus Bodenwerder bietet eine Erste-Hilfe-Ausbildung für die Freiwilligen Feuerwehren an, die über die bundesweit einheitlichen Inhalte für Erste-Hilfe-Schulungen (9 Unterrichtseinheiten) hinausgeht und zusätzlich die feuerwehrspezifischen Belange (wie z.B. insbesondere Notfälle durch Atemgifte, Säuren und Laugen, Verbrennungen, Einsatz von Rettungsgerät und Hilfsmitteln, Transport und Lagerung von Verletzten) berücksichtigt.

Erste Hilfe im Feuerwehreinsatz

Erste Hilfe im Feuerwehreinsatz

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