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Überarbeiteter Leitfaden Prävention veröffentlicht

Von Arne Süßmuth

Der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes hat den überarbeiteten Leitfaden Prävention – in der Fassung vom 27. August 2010 – beschlossen und herausgegeben.

Der GKV-Spitzenverband ist der Verband aller gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Der Leitfaden Prävention definiert die Handlungsfelder und Kriterien zur Umsetzung von Leistungsangeboten gemäß der §§ 20 und 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V).

Die §§ 20 und 20a SGB V geben die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Leistungen der Krankenkassen zur Prävention und Selbsthilfe und der betrieblichen Gesundheitsförderung vor, auf deren Basis der Spitzenverband Handlungsfelder und Kriterien zur Umsetzung dieser Leistungen beschließen soll.

Zu diesen Leistungen gehören z.B. die Durchführung bzw. Kostenübernahme von gesundheitsfördernden Kursen in den Handlungsfeldern Bewegung, Entspannung und Ernährung oder Kursen in den Bereichen Suchtprävention und Stressreduktion.

In den überarbeiteten Leitfaden sind laut GKV-Spitzenverband Erkenntnisse aus den letzten beiden Jahren eingeflossen. Der Leistungskatalog bleibt durch die Neufassung so umfangreich wie bisher, beschreibt jedoch die Kriterien für Präventionsleistungen genauer und systematischer.

Durch die Präzisierung von inhaltlichen und methodischen Anforderungen und quantitativen Ober- und Untergrenzen für einzelne Leistungen soll die Qualität der Angebote verbessert werden. Denn die Krankenkassen dürfen ihre Gelder nur für nachweislich wirksame und qualitätsgesicherte Präventionsleistungen verwenden, die dem Bedarf der Versicherten entsprechen.

Der GKV-Leitfaden Prävention kann über folgenden Link von der Webseite des GKV-Spitzenverbandes heruntergeladen werden:

Leitfaden Prävention 2010

Quelle: GKV-Spitzenverband, Pressemitteilung vom 31.08.2010

Internet: www.gkv-spitzenverband.de